Schnell, schnell Annabell…. 545


…bald ist es wieder soweit:

Auch wenn man bei den derzeitigen Temperaturen noch nicht so wirklich ans Gartenfrühjahr denken mag, so sollte man dennoch nicht vergessen, dass in wenigen Wochen die Vogelbrutzeit beginnt und daher

ab 1. März bis zum 30. September

laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Gehölzschnitt zum Schutz brütender Vögel nur eingeschränkt erlaubt sind und beispielsweise auch vorhandende Fällgenehmigungen ausgesetzt sein können.

Plazieren Sie Ihre Schnittaufträge bitte frühzeitig, zumal es in der letzten Februarwoche erfahrungsgemäß zu Terminengpässen kommen kann.


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